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Initiative "Kirchengemeinde vor Ort"

Die Initiative Kirchengemeinde-vor-Ort wurde ausgehend vom Kirchengemeindeverband Prüm im Jahr 2017 gegründet. Aus allen Regionen des Bistums haben sich Vertreter aus den gewählten Kirchenvertretungen angeschlossen, um der Auflösung der lokalen Gremien und der Enteignung der Kirchengemeinden durch Bischof Ackermann entgegenzutreten.

 

Mitglieder der Initiativgruppe und Ansprechpartner

  • Josef Arens
    KGV Arzfeld, VR Großkampenberg
    eMail
  • Helmut Baltes
    KGV Prüm, VR Gondenbrett
    eMail
  • Armin Benning
    Mettlach
    eMail
  • Reinhard Biringer
    Mettlach
    eMail
  • Dr. Harald Cronauer
    PGR Quierscheid
    eMail
  • Helmut Dellwing
    KGV Irrel, VR Meckel
    eMail

 

  • Christine Haupenthal
    PGR Birkenfeld
    eMail
  • Marcus Jung
    PGR Fischbach
  • eMail
  • Siegfried Klemm
    KGV Oberthal-Namborn, VR Gronig
    eMail
  • Peter Meyer
    KGV Prüm, VR Gondelsheim-Schwirzheim
    eMail
  • Johann Thomas
    KGV Prüm, VR Olzheim
    eMail
  • Werner Wirz
    VR Wershofen
    eMail

Gründung des gemeinnützigen Vereins „Kirchengemeinde vor Ort“

Am 24 Juli 2019 wurde von Mitgliedern der Initiative der Verein „Kirchengemeinde vor Ort“ in Meckel von 10 anwesenden  Mitgliedern gegründet.

In den Vorstand wurden gewählt:

Johann Thomas als Vorsitzender

Reinhard Biringer als Stellvertreter

Helmut Dellwing als Schatzmeister

Helmut Baltes als Schriftführer

Siegfried Klemm, Peter Meyer und Johannes Junk als Beisitzer

Die Anschrift des Vereins  lautet: Im Zillertal 4, 54595 Weinsheim

Sie erreichen uns unter der E-Mailadresse:  initiative-kirchengemeinde@gmx.de

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied!

Die Mitgliedschaft kann formlos an die E-Mail-Adresse der Initiative (initiative-kirchengemeinde(at)gmx.de) beantragt werden.

Auszug aus der Satzung:

 § 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die selbstlose Förderung von Kirchengemeinden des Bistums Trier,  insbesondere alle Maßnahmen der initiative Kirchengemeinde-vor-ort sowie der Optimierung der Reformen im Bistum Trier (§ 54 Abs. 1 AO). Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch finanzielle Unterstützung bei Verfahren (auch gerichtliche) gegen die Enteignung und Auflösung der Kirchengemeinden.
  3. Diesbezüglich versteht sich der Verein auch als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
  4. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Spenden, Beiträge, Umlagen, Zuschüsse, sonstige Zuwendungen und weiterer erwirtschafteter Überschüsse und Gewinne sowie deren Weiterleitung zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des Absatzes 1.

 

Durch Bescheid des Finanzamtes Bitburg-Prüm vom 13. August 2019 wurde der Verein als gemeinnützig mit der Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen.

Die Satzung des Vereins und ein Antragsformular zur Mitgliedschaft ist in der rechten Spalte als PDF-Datei eingestellt.

Spenden können auf das Konto des Vereins bei der Volksbank Trier,

 IBAN: DE02 5856 0103 0000 6066 00, BIC: GENODED1TVB

eingezahlt werden.

Zur Ausstellung der Spendenbestätigung ist die Angabe von Namen und Adresse erforderlich.